Mit Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag selbstbestimmt in die Zukunft

„Wer kümmert sich um mich, wenn ich eines Tages nicht mehr selbst entscheiden kann? Und wer betreut dann meine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten?“

Diese Fragen stellen sich zwar viele Menschen hin und wieder, doch über schriftlich niedergelegte Vorsorgedokumente wie eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag verfügt tatsächlich nur jede:r 5. beziehungsweise jede:r 10. Schweizer:in, wie eine 2017 erfolgte Studie des Marktforschungsinstitutes GFS dokumentiert. Fast 50 Prozent der Befragten gaben zudem an, nicht zu wissen, was genau ein Vorsorgeauftrag überhaupt sei.

ZWICKER CONSULTING: Ihr Vorsorgespezialist im Thurgau

Gerade im Falle einer plötzlich eintretenden Urteilsunfähigkeit kann das Fehlen von Vorsorgedokumenten schwerwiegende Konsequenzen für die Angehörigen bedeuten, wie Stephan Zwicker, Geschäftsleiter von ZWICKER CONSULTING in Andwil (TG), erläutert: «Mehrfach konnte ich in meiner Beratertätigkeit miterleben, wie schwer das Schicksal die Hinterbliebenen treffen kann. Insbesondere bei komplizierten Familienverhältnissen, wie Konkubinat oder Eigenheimbesitzer, Geschiedene mit oder ohne Kinder und vor allem Wittwen oder Witwer.»

Da jedoch vielfältige Möglichkeiten zur Realisierung der Vorsorgeunterlagen existieren, gibt es leider auch keine Garantie, dass die selbstgezimmerte Lösung einer KESB-Validierung, welche erst nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit stattfindet, auch tatsächlich standhält. Aus diesem Grund haben wir uns 2020 auf die maßgeschneiderte Vorsorgeberatung spezialisiert.

Sie bestimmen – auch bei Urteilsunfähigkeit

Im Rahmen unserer Vorsorgeberatung nehmen wir uns Zeit, um Ihre Situation kennenzulernen und Ihre Vorsorgebedürfnisse zu analysieren. Dabei ist es unser Ziel, dass Sie nach einem einzigen Termin den Raum mit allen für Ihre selbstbestimmte Vorsorge nötigen, rechtssicheren Dokumenten verlassen.

  • Wir zeigen Ihnen Ihre Vorsorgemöglichkeiten detailliert auf.
  • Wir finden Lösungen, die für Sie und Ihre Angehörigen optimal sind.
  • Wir verwenden keine Musterverträge, sondern erarbeiten eine maßgeschneiderte Vorsorge.
  • Wir stellen sicher, dass Sie selbst bestimmen, wer später einmal was für Sie entscheidet.
  • Wir fertigen rechtssichere und KESB-validierte Vorsorgeunterlagen aus.
  • Wir passen Ihre Vorsorgeunterlagen an Gesetzesreformen an.
  • Wir überprüfen die Rechtssicherheit Ihrer Vorsorge auf Wunsch alle zwei Jahre.

Kontaktieren Sie Zwicker Consulting

ZWICKER CONSULTING bietet Ihnen eine persönliche, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung, um sicherzustellen, dass Sie auch bei Urteilsunfähigkeit bestens abgesichert sind.

Zwicker Consulting GmbH
Heimenhofen 4, 8586 Andwil TG
Telefon: 077 511 12 28
E-Mail: stephan@zwicker-consulting.ch
www.zwicker-consulting.ch