Konkubinat oder Heirat? So beeinflusst der Zivilstand Ihre Vorsorge
Zwicker Consulting findet die optimale Vorsorge für Sie. Auch wenn sich Liebende im Moment der Frage «Willst du mich heiraten?» kaum Gedanken um ihre Vorsorge machen, so hat eine Heirat doch erheblichen Einfluss auf Altersvorsorge, Steuern und Erbe. Vorsorgespezialist Stephan Zwicker weiß, wie man in jedem individuellen Fall die optimale Vorsorge trifft.
Es ist nur ein Ring am Finger – ein kurzes «Ja, ich will». Und doch verändern diese drei Worte so einiges. Während die Ehe dem Eherecht unterliegt, ist das Konkubinat hingegen kaum gesetzlich geregelt. Entsprechend sind Konkubinatspaare den Ehepaaren in vielerlei Hinsicht nicht gleichgestellt. Eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare werden in der Vorsorge gleichbehandelt wie Ehepaare, weshalb sie im Folgenden nicht separat erwähnt werden.
Stephan Zwicker, Inhaber von Zwicker Consulting in Andwil, ist Vorsorgespezialist und Steuerfachmann und berät Privatkunden zu Vorsorgelösungen und Steuermodellen. Er weiß aus langjähriger Erfahrung, wie wichtig die private Vorsorge für die persönliche rechtliche und finanzielle Absicherung ist und rät darum Folgendes: «Damit eine gute Vorsorge entstehen kann, muss der aktuelle Status genauestens untersucht werden. Ob Sie nun in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat leben, jede Form des Zusammenlebens bietet aus steuerlicher und rechtlicher Sicht ihre individuellen Vor- und Nachteile. So hat das Konkubinat zwar oft steuerliche Vorteile, sind jedoch Kinder da oder einer der Partner arbeitet in Teilzeit, können sich Hürden aufbauen. Denn Konkubinatspartner werden vor dem Gesetz als zwei Einzelpersonen betrachtet. Daher besteht für Konkubinate zum Beispiel bei Entscheidungsunfähigkeit oder Erbgang keine Rechtsregelung, welche die Partner gegenseitig schützt und absichert.»
Viele dieser Stolpersteine könne man jedoch mit individuellen vertraglichen Lösungen weitgehend aus dem Weg schaffen. Dies erfordert aber Mehraufwand, Vertrauen und Konfliktfähigkeit. Sinnvoll sei es in jedem Fall, nicht nur die Vermögensanalyse, sondern auch die Rechtsanalyse erstellen zu lassen.
Die AHV-Falle für Verheiratete
Der wohl größte Unterschied beim Zivilstand zeigt sich erst nach der Pensionierung – nämlich bei der AHV. Diese betrachtet Konkubinatspaare konsequent als Einzelpersonen, was dazu führt, dass diese bei der Pensionierung einen Anspruch auf die maximale AHV-Rente von bis zu CHF 28’680 pro Person haben. Im Konkubinat lebende Paare erhalten damit bis zu CHF 57’360 pro Jahr. Bei verheirateten Personen hingegen sieht die Situation etwas anders aus, weiß Stephan Zwicker: «Ob die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft besser für die private Vorsorge ist, hängt vom Fall ab. So können mit maßgeschneiderten Lösungen auch die Fallstricke beim Konkubinat aus dem Weg geräumt werden. Da bei verheirateten Personen oder bei Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Summe der beiden Einzelrenten nicht höher als 150 % der Maximalrente für Alleinstehende sein darf, bedeutet das für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften, dass sie im Vergleich zu im Konkubinat lebenden Personen bei der AHV-Rente gemeinsam bis zu CHF 14‘340 pro Jahr einbüßen. Aber auch hier gibt es Lösungen, die wir – abgestimmt auf die persönliche Situation – individuell entwickeln.»
Klare Steuer-Unterschiede
Besser abgesichert ist man als verheiratetes Paar in der AHV hingegen, wenn eine Person stirbt. Die hinterbliebene Eheperson erhält Hinterlassenenleistungen aus der 1. Säule. Konkubinatspaare gehen hier leer aus und können sich in der 1. Säule auch nicht mit einem Testament begünstigen. Auch im Hinblick auf das Erbrecht bringt im Todesfall eine Heirat mehr finanzielle Sicherheit. Die hinterbliebene Eheperson erhält aus der 2. Säule eine Hinterlassenenrente oder zumindest eine Abfindung. Konkubinatspaare hingegen können den Partner oder die Partnerin zwar mit einem Testament begünstigen, ob jedoch Leistungen aus der Pensionskasse bezogen werden können, ist abhängig von der Pensionskasse und muss im jeweiligen Pensionskassenreglement festgehalten sein.
Bei der Erbschaftssteuer sind Ehepaare wesentlich besser gestellt, da Konkubinatspaare in den meisten Kantonen der Erbschaftsteuer unterliegen, während Ehepaare grundsätzlich steuerbefreit sind. Anders sieht es bei den anderen Steuern aus: Ehepaare werden vor dem Gesetz gemeinsam besteuert, was sich durch den progressiven Steuertarif für Paare mit höherem Einkommen negativ auswirkt. Konkubinatspaare werden hingegen einzeln besteuert und zahlen dadurch meist weniger Steuern, als wenn sie verheiratet wären.
Individuelle Beratung trumpft
Da es keine Patentlösung gibt und die beste Vorsorge von Fall zu Fall verschieden ist, nehmen sich die Mitarbeiter von Zwicker Consulting bewusst Zeit für eine Vorsorgeberatung, um Sie und Ihre individuelle Situation kennenzulernen und Ihre persönlichen Vorsorgebedürfnisse zu analysieren. Eine solche Beratung beinhaltet immer folgende Punkte:
- Übersicht über Ihre individuellen Vorsorgemöglichkeiten
- Lösungen, die für Sie und Ihre Angehörigen optimal sind
- Keine Musterverträge, sondern maßgeschneiderte Vorsorgedokumente
Kostenlose Erstberatung bei Zwicker Consulting
Zwicker Consulting bietet allen Interessierten eine 20-minütige kostenlose Erstberatung. Ob Vorsorge, Finanz- oder Versicherungsfragen, Zwicker Consulting berät Privatpersonen im Rahmen der Erstberatung kostenlos zu Steuervorteilen, Versicherungen, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.
Zwicker Consulting GmbH
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