Im Blick auf persönliche Autonomie und Voraussicht ist der Vorsorgeauftrag in der Schweiz von wesentlicher Bedeutung. Hier finden Sie einige Schlüsselelemente des Vorsorgeauftrags, von seiner Definition bis hin zur Hinterlegung.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Wenn Sie infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr urteilsfähig sind, sind Sie auf die Vertretung durch andere Personen angewiesen. Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, das dazu dient, für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit vorzusorgen. In den Schweizer Kantonen ermöglicht er, individuelle Wünsche und persönliche Bedürfnisse zu hinterlegen und schafft klare Verhältnisse, wenn Entscheidungen nicht mehr eigenständig getroffen werden können.
Dieses Dokument beruht auf klaren rechtlichen Bestimmungen, die im Schweizer Gesetz verankert sind, unter anderem durch das Zivilstandsamt und die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Die gesetzlichen Vorgaben legen fest, wie der Vorsorgeauftrag erstellt werden kann, welche Inhalte berücksichtigt werden müssen und unter welchen Umständen er wirksam wird.
Das Wichtigste in Kürze
Die Erstellung eines Vorsorgeauftrags ist eine wesentliche Massnahme, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten gemäss Ihren Wünschen geregelt werden, falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie berücksichtigen sollten:
- Bestimmung der Vertretungsberechtigung: Ein Vorsorgeauftrag gibt Ihnen die Möglichkeit, genau zu bestimmen, wer die Verantwortung für wichtige Entscheidungen in den Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr übernimmt. Dies sichert Ihr Vertretungsrecht im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit.
- Integration einer Patientenverfügung: Falls vorhanden, ist es ratsam, in Ihrem Vorsorgeauftrag zu erwähnen, dass eine Patientenverfügung existiert und diese Vorrang hat. Dies stellt eine klare Handlungsrichtlinie für medizinische Entscheidungen sicher.
- Kommunikation ist entscheidend: Es ist wichtig, den Inhalt Ihres Vorsorgeauftrags sowohl mit der beauftragten Person als auch mit Ihren Angehörigen zu besprechen. Eine offene Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Wünsche bekannt und verstanden werden.
- Formale Anforderungen: Der Vorsorgeauftrag muss eine handschriftlich verfasste Urkunde sein, die von Ihnen persönlich unterzeichnet und datiert wird. Diese formellen Anforderungen sind entscheidend für die Gültigkeit des Dokuments.
- Aufbewahrung und Zugänglichkeit: Es ist essenziell, den Vorsorgeauftrag an einem Ort aufzubewahren, an dem er leicht gefunden werden kann. Informieren Sie die beauftragte Person über den Aufbewahrungsort, da die Behörden im Bedarfsfall das Originaldokument verlangen werden.
- Liste wichtiger Dokumente: Erstellen Sie eine Liste aller wesentlichen Dokumente und vermerken Sie, wo sich diese befinden. Dies erleichtert der beauftragten Person die Ausführung ihrer Aufgaben erheblich.
- Professionelle Unterstützung: Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags benötigen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Expertise im Erwachsenenschutzrecht macht uns zu einem zuverlässigen Beistand in diesen Angelegenheiten. Mit Sitz in Andwil, Thurgau, sind wir lokal verankert und unterstützen Sie gerne.
Die Berücksichtigung dieser Aspekte stellt sicher, dass Ihr Vorsorgeauftrag Ihren Wünschen entspricht und rechtlich abgesichert ist, wodurch Sie und Ihre Angehörigen im Falle einer Urteilsunfähigkeit geschützt sind.
Unterschied Vorsorgeauftrag und Vollmacht
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag und einer Vollmacht liegt in ihrem Anwendungsbereich und ihrer Reichweite. Ein Vorsorgeauftrag ist ein umfassendes rechtliches Dokument, das spezifische Anweisungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit festlegt. Hier werden Entscheidungen in Bezug auf medizinische Versorgung, finanzielle Angelegenheiten und persönliche Belange getroffen. Im Gegensatz dazu ermächtigt eine Vollmacht eine beauftragte Vertrauensperson, im Namen einer anderen Person zu handeln, ohne spezifische Anweisungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit. Beide Instrumente dienen der Voraussicht, jedoch auf unterschiedliche Weisen, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Individuelle Festlegungen im Vorsorgeauftrag
Ein wesentlicher Aspekt des Vorsorgeauftrags besteht darin, individuelle Festlegungen zu treffen. Dies umfasst beispielsweise die Bestimmung von Personen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen treffen sollen. Darüber hinaus können persönliche Präferenzen in Bezug auf Unterbringung und finanzielle Angelegenheiten im Vorsorgeauftrag und dessen Amtsgänge, wie mit einem Vermieter zu verhandeln oder die Steuererklärung zu erledigen, verankert werden. Um eine hohe Validierungsquote zu erreichen, empfiehlt es sich, in regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob die im Dokument festgehaltenen Wünsche und Bedürfnisse noch aktuell sind. Ist eine Patientenverfügung vorhanden, wo darin die Verantwortung der medizinischen Behandlungen festgelegt wurde, sollte auch darin erwähnt werden, dass ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist und dieser vorgeht.
Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?
Die Sinnhaftigkeit eines Vorsorgeauftrags zeigt sich besonders in Situationen, in denen man selbst urteilsunfähig ist. Dies kann durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen eintreten. Nur dann ist es meist zu spät. Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es, die persönliche Zukunft aktiv zu gestalten und schafft Klarheit für diejenigen, die im Ernstfall Entscheidungen treffen müssen. Eine Heirat schafft Rechtssicherheit, alles andere steht jedem nach seinem 18. Lebensjahr im eigenen Rechtsrisiko.
Erhaltung der persönlichen Autonomie
Durch die Hinterlegung von individuellen Wünschen und Vorstellungen im Vorsorgeauftrag bleibt die persönliche Autonomie auch dann gewahrt, wenn die Fähigkeit zur Selbstbestimmung beeinträchtigt ist. Dies schliesst auf finanzielle Angelegenheiten, die Unterbringung oder die Pflege, was insbesondere in Pflegesituationen von grosser Bedeutung für alle betroffenen Personen ist.
Wer macht einen Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag richtet sich an jeden mündigen Bürger, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Es ist ratsam, frühzeitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, um im Bedarfsfall vorbereitet zu sein. Es ist eine proaktive Massnahme, die dazu dient, für die persönliche Zukunft vorzusorgen und persönliche Entscheidungen zu steuern, auch wenn die Umstände dies erschweren. Es wird die Vertretungsperson und deren Kompetenzen geregelt:
- Personensorge (persönliche Angelegenheiten, z. B. Behandlung, Pflege, Betreuung und Unterbringung)
- Vermögenssorge (finanzielle Angelegenheiten, z. B. Verwaltung des Vermögens und Einkommens)
- Rechtsverkehr (rechtliche Angelegenheiten, z. B. gegenüber Behörden oder Banken)
Alter und Vorerkrankungen
Ältere Personen gehören zu den typischen Zielgruppen für einen Vorsorgeauftrag. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Einschränkungen und ein Vorsorgeauftrag bietet die Möglichkeit, im Vorfeld klare Direktiven für medizinische Entscheidungen, Pflege und Vermögensangelegenheiten zu setzen.
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, die das Risiko einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit erhöhen, profitieren besonders von einem Vorsorgeauftrag. Dies ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wie medizinische Entscheidungen getroffen werden und wer im Ernstfall als vertrauliche Person agieren soll.
Individuelle Wünsche und Bedürfnisse
Der Vorsorgeauftrag ist auch für Personen relevant, die besondere Wünsche hinsichtlich medizinischer Versorgung oder Vermögensangelegenheiten haben. Individuelle Präferenzen können im Vorsorgeauftrag festgehalten werden, um sicherzustellen, dass diese respektiert und umgesetzt werden, auch wenn die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Wann sollte man die KESB einschalten?
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) interveniert insbesondere bei eingeschränkter Selbstsorgefähigkeit, Gefährdung des Wohlergehens und wenn bestehende Vorsorgemassnahmen nicht ausreichen. Im Kontext eines Vorsorgeauftrags überwacht die KESB dessen Umsetzung, um sicherzustellen, dass die festgehaltenen Wünsche im besten Interesse der betroffenen Person von den Beauftragten berücksichtigt werden. Es ist wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was gilt, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt?
In Situationen, in denen kein Vorsorgeauftrag vorliegt, können rechtliche Unsicherheiten und Herausforderungen entstehen. Üblicherweise wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aktiv, wenn keine wirksamen Vorsorgemassnahmen existieren und hinterlegt sind und eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Dies unterstreicht die Bedeutung präventiver Massnahmen. Ein fehlender Vorsorgeauftrag kann zu Reibungen innerhalb von Familien führen und Angehörige der betroffenen Person vor schwierige Entscheidungen stellen. Die Festlegung von rechtlichen Bestimmungen im Vorsorgeauftrag ist daher nicht nur eine persönliche Vorsorgemassnahme, sondern auch eine Schutzmassnahme für die involvierten Personen und das rechtliche Umfeld.
- Eheleute und eingetragene Partner: Falls einer der beiden Partner urteilsunfähig wird, hat der andere automatisch das Recht zur Vertretung in alltäglichen Angelegenheiten. Dies ist in Artikel 374 ff des Zivilgesetzbuches (ZGB) festgelegt.
- Alleinstehende Personen: Bei unverheirateten Personen wird eine Beistandschaft eingerichtet, gemäss Artikel 381 des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Vorsorgeauftrag wo hinterlegen?
Die Hinterlegung des Vorsorgeauftrags erfordert präzise Schritte, da die Sicherung dieses wichtigen Dokuments entscheidend ist, um im Bedarfsfall einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In allen Kantonen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Vorsorgeauftrag sicher zu hinterlegen. Die Wahl des Aufbewahrungsortes hängt dabei von individuellen Präferenzen der jeweiligen Person, regionalen Gegebenheiten und dem angestrebten Sicherheitsniveau ab.
Wir als spezialisierte Institution sind unter anderem auf die sichere Aufbewahrung und Hinterlegung von Vorsorge Dokumenten spezialisiert. Zusätzliche Dienstleistungen wie regelmässige Aktualisierungen und Benachrichtigungen werden ebenfalls angeboten.
In der zunehmend digitalisierten Welt gewinnt die digitale Aufbewahrung von Vorsorgedokumenten an Bedeutung. Dies ermöglicht einen jederzeitigen Zugriff und erleichtert Aktualisierungen. Unabhängig vom gewählten Aufbewahrungsort ist es ratsam, Vertrauenspersonen über die Hinterlegung des Vorsorgeauftrags zu informieren und diesen Ort in den persönlichen Unterlagen zu vermerken. So kann im Notfall schnell darauf zugegriffen werden.
Was gehört alles in einen Vorsorgeauftrag?
Ein umfassender Vorsorgeauftrag sollte klare und präzise Anweisungen für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit einer Person enthalten. Dazu gehören Festlegungen zu medizinischen Entscheidungen, Finanzentscheidungen, Unterbringung und persönlichen Belangen. Die Bestimmungen sollten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des Zivilstandsamtes und der Kinder- und Erwachsenenschutzrechtbehörde (KESB), stehen. Die Auswahl von Vertrauenspersonen, die im Ernstfall handeln sollen, sowie regelmässige Überprüfungen und Aktualisierungen sind ebenfalls entscheidende Elemente, um sicherzustellen, dass der Vorsorgeauftrag stets den individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und persönliche Vorsorgebeauftragte ihren Dienst erfüllen können.
Formvorschriften für den Vorsorgeauftrag
Nach ZGB Art. 361 gibt es zwei verschiedene Formen:
- Eigenhändiger Vorsorgeauftrag: Sie können diesen vollständig von Hand verfassen, Änderungen deutlich kennzeichnen, datieren und unterschreiben, auch grössere Ergänzungen auf einem zusätzlichen Blatt versehen, dieses entsprechend titulieren und vor der Unterschrift den Satz einfügen: «Im Übrigen bleibt mein Vorsorgeauftrag vom [Datum] unverändert gültig.»
- Öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag: Wenn Sie keinen Eigenhändigen mehr erstellen können, können Sie diesen gemeinsam mit einem Notar erstellen und von ihm beurkunden lassen, wobei die Kosten je nach Aufwand und Kanton variieren; ausserdem müssen Sie jede Änderung im notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag ebenfalls notariell beurkunden lassen.
Die 4 Phasen des Vorsorgeauftrags
Der Vorsorgeauftrag durchläuft vier entscheidende Phasen (Errichtung, Validierung, Umsetzung, Beendigung). Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- In der Erstellungsphase wird das Dokument von der betreffenden Person verfasst, in der Regel unter Einbeziehung rechtlicher Bestimmungen.
- Die Hinterlegungsphase folgt, in der die präzise Aufbewahrung gewährleistet wird.
- Die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung bilden die dritte Phase, um sicherzustellen, dass der Vorsorgeauftrag stets den aktuellen Wünschen entspricht.
- Im Ernstfall tritt die Anwendungsphase ein, wo die im Vorsorgeauftrag hinterlegten Entscheidungen der betroffenen Person zum Tragen kommen und für Klarheit in schwierigen Situationen sorgen.
Er sollte so aufbewahrt werden, dass er leicht zu finden ist. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt registriert werden.