Wer soll Ihr Vermögen verwalten, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Das bestimmen Sie mit einem Vorsorgeauftrag

Falls Sie urteilsunfähig werden, kann Ihre Vertrauensperson Rechnungen bezahlen, Bankgeschäfte erledigen oder Sie gegenüber den Behörden vertreten. 

Sie entscheiden, ob eine Person alle Aufgaben übernimmt oder ob Sie die Zuständigkeiten auf mehrere Personen verteilen. 

Liegt kein Vorsorgeauftrag vor und reichen die gesetzlichen Vertretungsrechte nicht aus, prüft die KESB, ob eine Beistandschaft oder eine andere Massnahme des Erwachsenenschutzes nötig ist.

Wie unterstützen wir Sie beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags?

Wir besprechen mit Ihnen, wen Sie beauftragen möchten und was diese Person für Sie übernehmen soll. Wenn Sie mehrere Personen einsetzen, halten wir fest, wer wofür verantwortlich ist. 

Alle zwei Jahre senden wir Ihnen die Unterlagen zur Durchsicht. So können Sie prüfen, ob die von Ihnen eingesetzten Personen Sie weiterhin vertreten sollen und die Aufteilung der Zuständigkeiten noch stimmt. 

Auf Wunsch speichern wir eine digitale Kopie Ihres unterzeichneten Vorsorgeauftrags in einem geschützten Online-Portal. Sie ersetzt das Original nicht.

So läuft die Bearbeitung Ihres Vorsorgeauftrags ab

1.

Kostenlose Erstberatung

Im 20-minütigen Gespräch schildern Sie, was Sie mit Ihrem Vorsorgeauftrag regeln möchten. Wir beantworten Ihre Fragen und erklären den Ablauf bis zur Unterzeichnung.

2.

Aufgaben und Zuständigkeiten festlegen

Sie erhalten eine konkrete Empfehlung, welche Aufgaben Sie einer Person übertragen und welche Sie auf mehrere Vertrauenspersonen verteilen können.

3.

Formulierung und Unterzeichnung

Wir unterstützen Sie vor Ort bei der Formulierung und gehen den Vorsorgeauftrag gemeinsam durch. Danach schreiben Sie den Text von Hand, datieren und unterzeichnen ihn.

4.

Ergänzende Formulare

Wir besprechen mit Ihnen, ob zusätzliche Vollmachten oder ein Bestattungswunsch für Sie sinnvoll sind.

Wann sollte ich einen Vorsorgeauftrag erstellen?

Solange Sie handlungsfähig sind, also volljährig und urteilsfähig, können Sie einen Vorsorgeauftrag verfassen. Es ist deshalb sinnvoll, ihn frühzeitig zu erstellen und nicht erst, wenn sich gesundheitliche Einschränkungen abzeichnen.

Für die handschriftliche Ausführung benötigen Sie weder einen Anwalt noch einen Notar.

Zwicker Consulting unterstützt Sie dabei, eine Vertrauensperson auszuwählen und deren Aufgaben und Befugnisse präzise festzulegen. Alternativ können Sie den Vorsorgeauftrag auch öffentlich beurkunden lassen.

Gemeinsam klären wir, wen Sie einsetzen möchten, wer welche Aufgaben übernehmen soll und wie sich die Zuständigkeiten verteilen lassen. 

Stephan Zwicker bringt Erfahrung aus den Bereichen Steuerberatung und Rechtsschutz ein, Rita Engeli verfügt über medizinisches Fachwissen aus dem Gesundheitswesen. Beide sind ACP-zertifiziert. 

Vor der handschriftlichen Ausfertigung gehen wir den Vorsorgeauftrag gemeinsam mit Ihnen durch.

Besprechen Sie Ihren Vorsorgeauftrag mit uns

Wir beantworten Ihre Fragen und erklären das weitere Vorgehen.